Rechtliche Hinweise

Von Aufsichtspflicht über Jugendschutz, Fragen der medizinischen Versorgung bis hin zum Reiserecht - der rechtliche Rahmen muss bei Kinder- und Jugendreisen immer mit berücksichtigt werden. Die Fachstelle Jugendreisen kann und darf keine Rechtsberatung anbieten. Die Fachstelle bietet eine Sammlung von Informationen und Material zu rechtlichen Angelegenheiten auf Jugendreisen an.

In jedem Fall bilden für Jugendreisen das Jugendschutzgesetz (JuSchuG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) einen wichtigen rechtlichen Rahmen.

Die aufgeführten Materialien können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität alles Dokumente beanspruchen.

Rechtliche Themenfelder, die es im Rahmen von Jugendreisen zu berücksichtigen gilt, betreffen:

Informationen zur Aufsichtspflicht auf Jugendreisen gibt es auf der Internetseite der Evangelischen Jugend Deutschland.

Informationen zum Sexualstrafrecht auf Jugendreisen gibt es auf der Internetseite der Evangelischen Jugend Deutschland. Explizite rechtliche Informationen zu der Frage gemischtgeschlechtlicher Unterbringung auf Jugendreisen findet sich in dieser Broschüre des Hessischen Landesjugendrings.

Da der Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts weit gefasst ist, können auch Jugendreisen, die von Jugendverbänden durchgeführt werden, davon betroffen sein.

Der Bayrische Landesjugendring informiert in diesem Papier zum Pauschalreiserecht.

Weitere Hinweise zum Pauschalreiserecht gibt es auf der Internetseite der Evangelischen Jugend von Westfalen.

Informationen zur Lobbyarbeit der Fachstelle Jugendreisen in Bezug auf die rechtliche Gleichstellung von Jugendreisen mit Pauschalreisen und der damit verbundenen Insolvenzversicherungspflicht gibt es unter diesem Link.

Die Evangelische Jugend Deutschland hält auf ihrer Internetseite Informationen zum Thema Bildrechte bereit.

Ein Beispielformular für die Einwilligung zur Verwendung/ Veröffentlichung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie zur Namensnennung stellt die Evangelische Jugend von Westfalen bereit.

Informationen zur medizinischen Versorgung der Teilnehmer*innen von Jugendreisen halten die Evangelische Jugend Deutschland auf ihrer Internetseite sowie die Evangelische Jugend von Westfalen auf ihrer Internetseite bereit.

Tipps zum Umgang mit Führungszeugnissen hält der Landesjugendring Niedersachsen auf seiner Internetseite bereit.

Auch die Deutsche Katholische Jugend Westfalen informiert in dieser Arbeitshilfe über den Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen.

Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Mittlerweile sind die einst bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie fast vollständig aufgehoben worden. Nichtsdestotrotz ist die Gefahr einer Ansteckung noch nicht vorbei und es lohnt sich, diese bei der Planung und Durchführung von Jugendreisen zumindest mitzudenken und geeignete Präventionsmaßnahmen zu treffen.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz bieten im Verhältnis zu den bisherigen Einschränkungen ein hohes Maß an Freiheiten für jugendverbandliche Maßnahmen. Mit der Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr zum 02.02.2023 fällt die letzte bundesweitere Regelung, die die Durchführung von Jugendreisen unmittelbar betrifft. Es besteht jedoch weiterhin hohes Interesse, dass die geplanten Maßnahmen möglichst frei von Infektionen aller Art verlaufen können.

Aktuell finden sich in keiner Landesverordnung die Pflicht, für das Veranstaltungsformat der Jugendreisen ein Hygienekonzept vorzulegen. Es empfiehlt sich jedoch, wichtige Punkte und Vorgehensweisen dennoch in einem Konzept zu verankern und den Beteiligten im Vorfeld zu kommunizieren. Ein solches Hygienekonzept kann folgendes beinhalten:

• Maskenpflicht: Angabe, in welchen Situationen eine Maskenpflicht gilt (z.B. wenn diese vom Haus vorgeschrieben wird).

• Testpflichten: Aktuell gibt es für den Bereich Jugendreisen keine gesetzlich vorgeschriebenen Testpflichten. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung ist es ggf. empfehlenswert, einen tagesaktuellen Schnelltest vor Anreise durchzuführen um die Gefahr einer unentdeckten Infektion zu verringern. Eine gute Regelung kann es sein, dass alle Teilnehmenden unabhängig von ihrem Genesenen-/Geimpftstatus unmittelbar vor der Abreise einen Schnelltest machen müssen. Da die Kosten eines offiziellen Schnelltests seit dem 25. November 2022 nur noch in Ausnahmefällen übernommen werden, sollte hier ein negativer Selbsttest auf Vertrauensbasis ausreichen, da sonst Kosten für die Teilnehmer*innen entstehen.

• Kontaktnachverfolgungen: Eine Kontaktnachverfolgung ist für Jugendreisen nicht mehr verpflichtend. Es empfiehlt sich jedoch eine digitale Dokumentation der Kontaktinformationen der Teilnehmer*innen, um bei etwaigen Infektionen auch weiterhin die betroffenen Kontaktpersonen (i.d.R. diejenigen, die in einem Zimmer/Zelt übernachten) kontaktieren zu können.

• Handhygiene & Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App: Kurze Ausführung, wann und wie auf die allgemeine Handhygiene hingewiesen wird und wie diese sichergestellt wird. Aussprechen der Empfehlung, nach Möglichkeit die Corona-Warn-App zu nutzen. Ausschluss von Teilnehmenden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion.

Mittlerweile haben alle Bundesländer die Isolationspflicht bei einer Covid-19-Erkrankung aufgehoben (Stand 27.02.2023). Zu beachten sind hier unbedingt die jeweiligen Landesregelungen, die bisweilen positiv Getestete trotz eines Wegfallens der Isolationspflicht zum Tragen einer FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung verpflichten. Ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben und zum Schutz aller Beteiligten sollte die infizierte Person bestenfalls frühzeitig abreisen und die weiteren Schutzmaßnahmen sollten erhöht werden. Dies kann beispielsweise bedeuten, bestimmte Personen täglich per Selbsttest zu testen, um weitere Infektionen frühzeitig erkennen zu können.

Für die erfolgreiche Durchführung von Jugendreisen ist es elementar, dass das zugrunde gelegte Konzept bzw. die geltenden Regelungen vorab kommuniziert und durch das gesamte haupt- und ehrenamtliche Team getragen werden. In der Vorbereitung sollte also Zeit eingeplant werden, geltende Regeln gemeinsam durchzusprechen und offene Fragen zu klären. Durch den Wegfall vieler gesetzlich vorgeschriebener Präventionsmaßnahmen ist es insbesondere erforderlich, innerhalb des Teams offen über Bedürfnisse und Ängste in Bezug auf eine Covid-19 Infektion zu sprechen und diese zu berücksichtigen.

Auch den Eltern sollten die geltenden Regeln frühzeitig kommuniziert werden. Das schafft Vertrauen und Transparenz. Es empfiehlt sich, die für die jeweilige Reise geltenden Regeln von den Eltern gegenzeichnen zu lassen, sodass sie diese nachweislich kennen und sich damit einverstanden zeigen (z.B. keine Teilnahme bei Symptomen einer Atemwegsinfektion). Insbesondere sollte den Eltern gegenüber ganz klar kommuniziert sein, was in dem Fall zu tun ist, wenn ihr Kind während der Reise positiv getestet wird.

ACHTUNG: Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar! Sie dienen lediglich der Orientierung.

Aufgrund von Infektionen kann es passieren, dass die Teilnahme an der Freizeitmaßnahme kurz vor Beginn durch Teilnehmende abgesagt wird oder dass die gesamte Maßnahme aufgrund mehrerer Infektionen durch euch insgesamt abgesagt werden muss. Auch ist der Abbruch während der laufenden Maßnahmen ein mögliches Szenario. Für jede Variante muss im Vorfeld klar geklärt sein, wie dies kommuniziert wird und wie mit den entstandenen Kosten und Teilnahmebeiträgen verfahren wird.

Dies wird bereits mit der Anmeldung bei der Maßnahme schriftlich geregelt. Es handelt sich dabei rechtlich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB Eine gute Orientierung für die Teilnahmebedingungen bietet ein Musterexpemplar der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej), welches den eigenen Maßgaben entsprechend angepasst werden kann.

Regelt also im Vorfeld klar, wer in welchem Szenario welche Kosten trägt. Beispielsweise ist es eine Möglichkeit, dass ein bestimmter Sockelbetrag als Teilnehmendenkosten definiert wird, welcher im Falle einer Absage zur Deckung der Ausfall- und Stornokosten nicht zurückgezahlt wird.

Auch ohne Corona kann sich der Abschluss einer Reiserückstritts- und Reiseabbruchversicherung lohnen. Damit der Verband oder die Organisation als Veranstalter im Falle eines coronabedingten (Teil)Abbruchs nicht auf größeren Kosten sitzen bleibt, kann sich im Einzelfall eine solche Versicherung lohnen. Zu unterscheiden ist zwischen der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung. Erstere greift bei einem Versicherungsfall, der dazu führt, dass die Reise gar nicht erst stattfinden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Team selbst erkrankt. Die Reiseabbruchversicherung dagegen deckt das Risiko, dass während der Freizeit ein versichertes Ereignis (z. B. viele Infektionen) zu einem Abbruch der Reise führt.

Es hängt von der individuell gewählten Versicherung ab, ob und welche Corona-Auswirkungen tatsächlich versichert sind. Es lohnt sich in jedem Fall die genauen Versicherungsleistungen im Vorfeld zu überprüfen. Dabei muss zwischen Erkrankung, Isolation und Quarantäne unterschieden werden. Einige Versicherungen haben Corona auch vollständig als Versicherungsfall ausgeschlossen. Andere dagegen haben sich gerade auf coronabedingte Ausfälle spezialisiert.

Bei Neuabschluss ist zu beachten, dass bei einigen Versicherungen eine Frist von z. B. 30 Tagen gilt, die zwischen Versicherungsabschluss und Reiseantritt liegen muss. Weiterhin schließen manche Versicherungen die Versicherungsleistung aus, wenn die Reise in ein Gebiet mit offizieller Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorgenommen wird.

Internationale Jugendmaßnahmen sind nach wie vor am stärksten von Planungsunsicherheiten betroffen. Wie und ob solche Maßnahmen stattfinden können, muss individuell entschieden werden. Die nachfolgenden Punkte sollen eine kleine Checkliste bieten, die die wesentlichsten Auswirkungen auf die Reiseplanung nennen.

• Die Coronabeschränkungen des jeweiligen Landes müssen beachten werden. Für die Mitgliedsstaaten der EU können die aktuell gültigen Regelungen pro Reiseland hier eingesehen werden. Eine entsprechende zentrale Übersicht für Reiseziele außerhalb der EU gibt er nicht, sodass auf den offiziellen Seiten des jeweiligen Landes nachgeschaut werden muss.

• Bei der Buchung von Verkehrsmitteln, Unterkünften und Aktivitäten sollte darauf geachtet werden, dass diese möglichst lange kostenfrei umbuchbar oder stornierbar sind. Viele Reiseanbieter haben hier gute Angebote, die ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastungen eine kurzfristige Absage der Reise ermöglichen.

• Beachtet werden müssen die Regelungen der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung und die damit verbundenen Nachweispflichten bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Es können je nach Pandemiegeschehen veränderte Anmelde-, Nachweis- und Quarantäntepflichten bei der Einreise nach Deutschland gelten.

• Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen sind für Auslandsfahrten häufig an die offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gekoppelt. Teilweise entfällt der Versicherungsschutz, wenn trotz Reisewarnung die Fahrt in das betroffene Land unternommen wird. Es gibt hier jedoch auch Versicherungen, die dieses Risiko explizit mitversichern. Auch muss im Rahmen der Reisekrankenversicherung überprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz (z.B. für Krankenhausaufenthalte oder Rücktransporte) gewährleistet wird.

• Bei Auslandsreisen müssen die möglichen Quarantäne- und Isolationsfolgen unbedingt intensiv mit den Teilnehmenden und Eltern abgesprochen werden. Je nach Reiseland und abgeschlossener Versicherung sollte im Vorfeld klar sein, wer wen abholt oder nach Hause zurückbegleitet und die jeweiligen Kosten dafür trägt. Dafür ist mit dem Versicherungsdienstleister genau zu klären, welche möglichen Fälle tatsächlich abgedeckt sind.

Durch die letzten zwei Jahre Pandemie konnten unzählige Fahrten und Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Ehrenamtlichen Teamer*innen war es daher genommen, sich in die Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen selbst einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und sich in neuen Rollen auszuprobieren.Daher fehlt es heute für viele Maßnahmen an erfahrenen Teamer*innen.

Gleichzeitig konnten durch den Entfall von Jugendreisen jungen Menschen nicht selbst an den üblichen Maßnahmen teilnehmen. Es fehlt an dem für Jugendreisen so typischen intensiven Erleben von Gemeinschaft, Teilhabe und persönlicher Weiterentwicklung. Dadurch sind Teilnehmende auch selbst nicht in den Kontakt mit Teamer*innen gekommen, die häufig ein Vorbild und Anregung für die Aufnahme des eigenen ehrenamtlichen Engagements sind.

Regelungen der Bundesländer für die Freistellung von Ehrenamtlichen

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Freistellung ehrenamtlicher Teamer*innen. Informationsmöglichkeiten zu den Regelungen gibt es hier:

Eine umfangreiche Übersicht der aktuellen Regelungen mit Gesetzesgrundlage, Beispielformularen und einer Klärung des Anspruchs auf Bezahlung findet sich hier.