Verbandliche Jugendreisen sind von hoher Qualität
Im außerschulischen Bereich gehören die Jugendverbände zu den größten Anbietern für (Gruppen)Jugendreisen in Deutschland und ins Ausland. Jugendverbandliche Freizeitmaßnahmen haben als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Qualität: Sie stellen Selbstorganisation und Selbstbestimmtheit in den Mittelpunkt, sind geprägt von Werteorientierung sowie Freiwilligkeit. Und sie schaffen Freiräume für junge Menschen, in denen sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen beteiligen können. „Wenn aus Anlass der Tourismusbörse im Bund über Tourismus diskutiert wird, dann muss unsere Art von Jugendreisen mitgedacht werden“, fordert Daniela Broda.
Freizeitmaßnahmen der Jugendverbände sind ein wichtiger Ort außerschulischer und informeller Bildung. Das bedeutet: Wir brauchen eine ausreichende und verbesserte öffentliche Förderung auf allen föderalen Ebenen, um Freizeitmaßnahmen als Teil der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend §11 SGB VIII abzusichern sowie für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig vom sozialen Status und Herkunft, eine Teilnahme durch den öffentlichen Träger zu gewährleisten. Die Vielfalt von gemeinnützigen Jugendzeltplätzen, Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten sowie vergleichbare Einrichtungen muss auch durch öffentliche Förderung gesichert werden. Sie sind die Voraussetzung für Angebote der Kinder- und Jugenderholung nach dem SGB VIII; Undsie bedeuten kostengünstige Unterkünfte für jugendverbandliche Freizeiten und erfüllen damit einen gesellschaftlichen Auftrag.
Freiräume und selbstbestimmte Zeiten für Kinder und Jugendliche sind für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig. Insbesondere in den Ferien ist verzweckte oder verplante Zeit für Schüler*innen oder Studierende ein Hindernis, um als Teilnehmende oder Ehrenamtliche an einer Maßnahme teilzunehmen. Im Kontext einer Tourismusbörse muss deswegen auch über rechtliche und bürokratische Rahmenbedingungen diskutiert werden, die ehrenamtliches Engagement ermöglichen.