Träger gemeinnütziger Jugendreisen veröffentlichen Stellungnahme zur Ausgestaltung des Bildungs – und Betreuungssondervermögens

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Die unterzeichnenden Träger begrüßen ausdrücklich die im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ der 21. Legislaturperiode (2025–2029) formulierte Absicht der neuen Bundesregierung, in „Orte der Jugendarbeit, Jugendfreizeit- und außerschulische Jugendbildungseinrichtungen“ zu investieren (vgl. Zeile 3204f). Diese Ankündigung setzt ein bedeutsames politisches Signal und erkennt die dringend notwendigen Investitionsbedarf in diese zentrale Infrastruktur für junge Menschen an.
Es ist höchste Zeit, dass Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen sowie weitere gemeinnützige Freizeit-, und Übernachtungseinrichtungen für junge Menschen endlich die politische Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten, die ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht wird. Jahrzehntelange Unterfinanzierung hat zu einem tiefgreifenden erheblichen Investitionsstau geführt, der die bauliche Substanz und die Zukunftsfähigkeit vieler dieser Einrichtungen ernsthaft gefährdet. Diesen Rückstand aufzuholen, erfordert entschlossenes politisches Handeln – und vor allem: substanzielle finanzielle Mittel, die den freien gemeinnützigen Trägern über ein praxisnahes, unbürokratisches und niedrigschwelliges Förderprogramm zugänglich gemacht werden. Diese Mittel müssen – entsprechend der Zielsetzung eines zukunftsfähigen Bildungs- und Betreuungssystems – aus dem Bildungs- und Betreuungssondervermögen bereitgestellt werden. Denn Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten sind nicht nur zentrale Orte der Jugendarbeit in Deutschland, sondern auch unverzichtbar für den Ausbau von Ganztagsangeboten in Schulen und Ferienprogrammen, die Bereitstellung außerschulischer politischer und kultureller Bildung und vielfältiger Freizeitangebote sowie die Förderung sozialen Lernens, der Demokratiebildung und des zivilgesellschaftlichen Engagements junger Menschen. Sie sind somit ein integraler und nicht wegzudenkender Bestandteil der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur in Deutschland.
Dem massiven Investitionsbedarf von Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und anderen gemeinnützigen Freizeit- und Übernachtungsstätten kann nur durch ein eigenständiges, umfassendes, gezieltes Sonderinvestitionsprogramm begegnet werden, welches neben der energetischen Sanierung auch Investitionen in die Digitalisierung und Barrierefreiheit der Einrichtungen ermöglichen muss. Wirtschaftlich wäre es dabei nicht vertretbar, Investitionen beispielsweise nur zum Zwecke der energetischen Sanierung zu fördern, ohne dabei gleichzeitig – sofern notwendig und umsetzbar – einen Umbau hin zur barrierefreien Gestaltung des Gebäudes zu ermöglichen. Um mehrfache Baukosten zu vermeiden, bedarf es für die verschiedenen Investitionsbereiche eine einheitliche Gesamtförderung.
Für die konkrete Umsetzung des Investitionsprogramms fordern die unterzeichnenden Träger der Kinder- und Jugendarbeit:
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Es braucht ein eigenständiges, strukturell tragfähiges Investitionsprogramm, das sich an den tatsächlichen Bedarfen von Jugendbildungsstätten sowie anderen gemeinnützigen Freizeit- und Übernachtungseinrichtungen orientiert. Aus vorliegenden Erhebungen aus den letzten drei Jahren ergibt sich bereits ein bundesweiter Investitionsbedarf von mindestens einer Milliarde Euro.
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Im Rahmen des Investitionsprogramms sollen gemeinnützige Einrichtungen, die überwiegend in der Jugendhilfe gemäß SGB VIII tätig sind, antragsberechtigt sein.
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Um hier vor allem auch die zahlreichen Einrichtungen im ländlichen Raum zu berücksichtigen, sind die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit praxisnah und niedrigschwellig zu gestalten. Bedingungen, wie sie beispielsweise die Richtlinien bisheriger, praxisuntauglicher Förderprogramme bezüglich der bundesweiten und/oder internationaler Bedeutung fordern, würden einen Großteil der Einrichtungen ausschließen.
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Für die Förderung aus dem Sonderinvestitionsprogramms muss eine für die Träger umsetzbare und tragfähige beihilferechtliche Lösung mit der EU abgestimmt werden. Ideal ist hier eine eigene Notifizierung des Programms.
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Um Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wirksam umsetzen zu können, bedarf es neben ausreichender Mittel auch verlängerter Bewilligungszeiträume sowie flexibler Umsetzungsfristen. Nur so kann den teils komplexen baulichen und strukturellen Anforderungen entsprochen werden.
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Der geforderte Eigenanteil der Einrichtungen muss möglichst niedrig angesetzt werden, um die Träger nicht zu überfordern. Gerade nach der Covid-19-Pandemie sind einstmals für Renovierungen vorgesehene Rückstellungen verloren gegangen. Eine Eigenbeteiligung von mehr als 10 Prozent sollte dabei keinesfalls überschritten werden.
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Die Grundstruktur des Sonderinvestitionsprogramms kann sich an den erprobten Elementen des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK-Programm) orientieren – vorausgesetzt, es handelt sich um ein eigenständiges Förderinstrument, das exklusiv auf die Bedürfnisse gemeinnütziger Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und anderer Freizeit- und Übernachtungsstätten für junge Menschen einzahlt.
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Es braucht einen ausreichenden Vorlaufzeitraum bei den Interessensbekundungen und im Antragsverfahren.
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Bei der Mittelbewirtschaftung stehen die unterzeichnenden Dachverbände gerne zur Verfügung, dem Prinzip der Subsidiarität folgend als für ihre Einrichtungen zuständige Verbandszentralstellen bei der Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms ihre vorhandene (Fördermittel-)Expertise einzubringen.