Bundesjugendring zu Feriencamps der Bundeswehr
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Solche Anforderungen müssen überall gelten, wo Ferienangebote für junge Menschen stattfinden. Das betrifft auch die Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps der Bundeswehr, an denen bereits Minderjährige ab 16 Jahren teilnehmen können. Für das dort eingesetzte Personal sind jedoch offenbar keine spezifischen Schulungen zur pädagogischen Arbeit, zum Kinderschutz oder zur Prävention sexualisierter Gewalt vorgeschrieben.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. In der Bundestagsdrucksache 21/5738 erklärt sie, dass für die Durchführung solcher Veranstaltungen keine spezifischen Schulungen im Sinne pädagogischer Qualifikation, des Kinderschutzes oder der Prävention sexualisierter Gewalt notwendig seien. Als Grundvoraussetzung für den Dienst in den Streitkräften wird lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis genannt.
Der Bundesjugendring hält das für unzureichend. Wer Angebote mit und für junge Menschen durchführt, trägt Verantwortung. Das gilt besonders bei mehrtägigen Freizeiten und bei Angeboten für minderjährige Teilnehmende. Diese können, sofern sie 16 Jahre alt sind, an Feriencamps der Bundeswehr teilnehmen.
Die grundsätzliche Einsichtnahme in polizeiliche Führungszeugnisse beantwortet nicht die konkrete Frage nach dem Schutz junger Menschen. Dieses ist ungleich dem erweiterten Führungszeugnis, das zusätzlich einschlägige Verurteilungen enthält, die für die Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen relevant sind – insbesondere bei Sexual- und Gewaltdelikten. Doch um junge Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, braucht es mehr, denn Schutz vor sexualisierter Gewalt entsteht nicht durch ein Führungszeugnis allein. Er braucht Qualifizierung, klare Schutzkonzepte und transparente Beschwerdewege. Staatlich verantworte „Freizeitangebote“ der Bundeswehr dürfen aus Sicht des Bundesjugendring keinesfalls hinter den Standards der Kinder- und Jugendhilfe zurückstehen.
Umso deutlicher wird die Schieflage im Vergleich zur Jugendverbandsarbeit. Jugendverbände stellen hohe Anforderungen an sich selbst und an ihre ehrenamtlichen Jugendleiter*innen. Die Juleica setzt eine praktische und theoretische Qualifizierung von mindestens 30 Zeitstunden voraus. Zu den Mindestinhalten gehören:
- Rolle einer Jugendleitung (Aufgaben, Funktionen, Grenzen)
- Befähigung zur Leitung von Gruppen
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit
- rechtliche und organisatorische Themen der Kinder- und Jugendarbeit
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
- Prävention vor sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit
Während also ehrenamtlich engagierte junge Menschen in Jugendverbänden umfassend geschult werden, um Freizeiten verantwortungsvoll zu gestalten, sollen vergleichbare Anforderungen für Bundeswehrangebote nicht gelten. Das ist aus Sicht des Bundesjugendrings nicht nachvollziehbar. Es darf keine niedrigeren Standards geben, nur weil ein Angebot nicht aus der Kinder- und Jugendhilfe, sondern aus Karrierecentern oder Karriereberatungsbüros der Bundeswehr kommt. Schutzstandards dürfen sich nicht am Ziel eines Angebotes bemessen, sondern ergeben sich grundsätzlich aus der Verantwortung gegenüber jungen Menschen selbst.
Der Bundesjugendring fordert deshalb verbindliche Standards für alle Angebote mit jungen Menschen, insb. mit Minderjährigen: pädagogische Qualifizierung des eingesetzten Personals, verpflichtende Schulungen zu Kinder- und Jugendschutz und Prävention sexualisierter Gewalt, transparente Schutzkonzepte und unabhängige Beschwerdewege. Wo junge Menschen für Freizeitmaßnahmen angesprochen werden, müssen ihre Rechte, ihr Schutz und ihre Beteiligung konsequent im Mittelpunkt stehen und nicht die Nachwuchs- und Personalgewinnung der Bundeswehr.
Über die fehlenden Schutz- und Qualitätsstandards hinaus stellt der Bundesjugendring solche Angebote auch grundsätzlich infrage, wenn sie der Nachwuchs- und Personalgewinnung der Bundeswehr dienen. Ferien- und Abenteuerangebote sprechen junge Menschen über Spaß, Gemeinschaft und Erlebnis an. Damit nutzen sie Formate, die eigentlich Erholung, Bildung, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwirksamkeit ermöglichen sollen, für die Heranführung an militärische Berufsbilder. Aus Sicht des Bundesjugendrings ist das insbesondere bei minderjährigen Teilnehmenden nicht zu rechtfertigen.
„So wie Schulen keine Orte für militärische Nachwuchswerbung sein sollten, dürfen auch Ferienangebote nicht zur Akquise für den Dienst an der Waffe genutzt werden. Junge Menschen werden dort über Spaß, Gemeinschaft und Erlebnis angesprochen. Gerade deshalb braucht es eine klare Grenze zwischen Bildungs- und Freiräumen einerseits und Personalgewinnung der Bundeswehr andererseits. Diese Grenze darf nicht durch Freizeitangebote verschoben werden, die militärische Berufsbilder hinter Abenteuer und Lagerfeuerromantik verstecken“, so Wendelin Haag, Vorsitzender des Bundesjugendrings.